
Prüfung von Arbeitsmitteln
Sichere Arbeitsmittel sind eine Voraussetzung für unfallfreies Arbeiten.
Deshalb hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte befähigte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand prüft. Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie die Häufigkeit und Schwere der festgestellten Mängel vorausgegangener Prüfungen.
Jährliche Prüfpflicht für Arbeitsmittel
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln durchzuführen ist. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte Person Arbeitsmitteln wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft und das Ergebnis dokumentiert wird.
Prüfung durch befähigte Person
Arbeitsmittel müssen mindestens alle 12 Monate von einer sachkundigen Person, auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Informationen geprüft werden. Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren.
Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen
Überprüfung von
- Leitern, Tritte
- Regalen
- Anschlag- und Hebemittel
- Flurförderzeug
gemäß der DGUV-Informationen, TRBS, VDI,
BetrSichV , ArbSchG und der berufsgenossenschaftlichen Regelungen


